Ferienfreizeiten 2025

Beim Jugendferienwerk werden durch die Kinder- und Jugendförderung des Kreises Schleswig-Flensburg in den regulären Ferienlagern wie Weseby, Rantum und Neukirchen Plätze angekauft und anschließend an finanziell und sozial benachteiligte Kinder verteilt. Zudem plant die Kinder- und Jugendförderung eine eigene kleine Ferienfreizeit, die besonders für Kinder geeignet ist, die sich in kleineren Kontexten besser zurechtfinden. In Einzelfällen ist es möglich, Plätze bei anderen Ferienfreizeiten anzukaufen. Sollte ein Kind bei einer anderen Ferienfreizeit als den oben genannten teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bei Kristin Schmidt, Tel. 04621 / 30 53 72 7, E-Mail: kristin.schmidt@schleswig-flensburg.de.

Wer kann über das Jugendferienwerk gefördert werden?

Kinder- und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren, die im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen und deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen: Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe).

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